Augen auf beim Punkte-Sammeln: Warum ich keine On-Demand-Hebammen QM Schulung mit Zertifikat anbiete
Liebe Hebammen, liebe Kolleginnen und Interessentinnen,
die Anforderungen an unseren Berufsstand wachsen stetig – und mit ihnen der Druck, die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungspunkte (Unterrichtseinheiten/UE) im oft ohnehin schon vollgepackten Alltag unterzubringen. Da klingt das Versprechen vieler moderner Plattformen wie die perfekte Erlösung: Reine „On-Demand“-Videokurse. Einmal aufgezeichnete Webinare aus der Retorte, die man völlig flexibel mitten in der Nacht oder zwischen zwei Hausbesuchen anschauen kann. Maximaler Komfort, schnelle Punkte.
Doch was oberflächlich nach einer zeitgemäßen und extrem lukrativen Lösung aussieht, bewegt sich rechtlich auf hauchdünnem Eis. Als Anbieterin für Qualitätsmanagement und Beratung im Hebammenwesen werde ich immer wieder gefragt, warum ich solche reinen, bepunkteten Videokonserven nicht im Sortiment habe. Die Antwort ist einfach: Weil mir eure finanzielle und rechtliche Sicherheit zu wichtig ist, um für schnellen Umsatz ein illegales Geschäftsmodell zu betreiben.
Das rechtliche Dilemma: Ohne Test keine Punkte
Die Hebammenberufsordnungen der Bundesländer (HebBO) sowie die Qualitätsvereinbarung nach § 134a SGB V (Anlage 3) im aktuellen Hebammenhilfe-Vertrag fordern strenge Nachweise über die regelmäßige Fortbildung. Wenn ihr eure Zertifikate beim Gesundheitsamt oder im Zuge eines QM-Handbuch Audits einreicht, müssen diese absolut wasserdicht sein.
Bei einem asynchronen Kurs – also einem Video, bei dem keine Live-Interaktion stattfindet – ist eine bloße „Anwesenheit“ digital nicht überprüfbar. Das Video könnte theoretisch lautlos im Hintergrund laufen, während niemand im Raum ist. Deshalb haben Zertifizierungsstellen und Behörden eine klare, zwingende Bedingung aufgestellt: Aufgezeichnete Kurse dürfen nur dann als vollwertige Unterrichtseinheiten anerkannt werden, wenn ein Nachweis über die geistige Auseinandersetzung erbracht wird. Das bedeutet im Klartext: Es muss zwingend eine Lernerfolgskontrolle stattfinden – meist in Form eines Multiple-Choice-Tests am Ende des Kurses. Ohne diesen Test gibt es keine offiziellen Punkte. So weit, so logisch.
Die juristische Falle: Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
Genau an dieser Stelle schnappt jedoch eine gewaltige juristische Falle zu, die viele Anbieter auf dem Markt entweder ignorieren oder bewusst verschweigen. Sobald ein Anbieter ein Video mit einer Lernerfolgskontrolle kombiniert, greift in Deutschland zwingend das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Das FernUSG gilt für Hebammen genauso, auch wenn lange Zeit einige Akteure glaubten, dieses Gesetz gelte nur im Verbraucherschutz (B2C).
Das ist ein fataler Irrtum. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in wegweisenden Urteilen (unter anderem ganz frisch aus 2025 und Februar 2026) unmissverständlich zementiert: Das FernUSG gilt in vollem Umfang auch im B2B-Bereich – und damit direkt für euch als freiberufliche Hebammen.
Wann ist ein Kurs laut Gesetz zulassungspflichtig?
Ein Bildungsangebot fällt zwingend unter das FernUSG, wenn die folgenden drei Kriterien gleichzeitig erfüllt sind:
- Entgeltlichkeit: Der Kurs wird gegen eine Gebühr verkauft.
- Räumliche Trennung: Es handelt sich um asynchrone Videos (Konserven) und nicht um ein synchrones Live-Meeting (wie ein interaktives Zoom-Seminar).
- Lernerfolgskontrolle: Der Anbieter überwacht den Erfolg (was er tun muss, um überhaupt FoBi-Punkte vergeben zu dürfen).
Sind diese drei Punkte erfüllt, ist das Angebot ohne Wenn und Aber zulassungspflichtig. Der Anbieter muss den Lehrgang bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) anmelden, prüfen und offiziell zulassen lassen. Dieser Prozess ist extrem aufwendig, bürokratisch und kostet den Anbieter sehr viel Geld PRO Kurs.
Die drastischen Folgen illegaler Angebote (Ohne ZFU-Zulassung)
Wenn ein Mitbewerber auf dem Markt solche bepunkteten On-Demand-Videokurse inklusive Abschlusstest anbietet, ohne eine offizielle Zulassung der ZFU zu besitzen, agiert er im illegalen Raum. Das hat für euch als Käuferinnen massive und drastische Konsequenzen:
- Nichtige Verträge (§ 7 FernUSG): Verträge über Fernlehrgänge, die ohne die erforderliche ZFU-Zulassung geschlossen werden, sind von Anfang an rechtlich unwirksam (nichtig).
- Wertlose Zertifikate: Da das gesamte Vertragsverhältnis illegal ist, stehen auch die ausgestellten Zertifikate auf wackeligem Boden. Im schlimmsten Fall erkennt das Gesundheitsamt oder der GKV-Spitzenverband die mühsam erworbenen Punkte bei einer Prüfung rückwirkend ab.
- Abmahnrisiko für das Geschäftsmodell: Solche Angebote sind wettbewerbsrechtlich hochgradig abmahngefährdet und können von heute auf morgen gerichtlich gestoppt werden.
Meine Positionierung: Echte Qualität statt Grauzone beim Thema Hebammen QM Schulung
Ich bin vollkommen ehrlich zu euch: Ich verzichte ganz bewusst auf das schnelle und lukrative Geschäft mit den „bepunkteten Videokonserven“. Warum? Weil ich das Geld und den bürokratischen Aufwand für eine teure ZFU-Zertifizierung reiner Aufzeichnungen nicht investieren möchte. Stattdessen investiere ich meine Energie lieber in die direkte, persönliche Beratung und in rechtssichere Live-Formate. Eine echte, legale Alternative dazu ist meine eigene, hochwertige QM-Fortbildung, bei der du deine Punkte absolut rechtssicher sammeln kannst.
Wichtig für dich: Hast du bereits einen solchen Kurs absolviert?
Falls du bei einem anderen Anbieter eine kostenpflichtige On-Demand-Videofortbildung mit Lernerfolgskontrolle (Test) und Punkten gebucht hast, solltest du dringend prüfen, ob dieser Anbieter überhaupt eine ZFU-Zulassung besitzt. Ist das nicht der Fall, ist dein Kaufvertrag rechtlich nichtig.
Das bedeutet für dich: Du kannst dein gesamtes Geld für diesen Kurs zurückfordern! Die Rechtsprechung ist hier absolut unbarmherzig gegenüber Anbietern, die sich nicht an deutsches Recht halten.
Prüfe jetzt die Rechtmäßigkeit deiner Fortbildung: Auf der offiziellen Website der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) kannst du in der Datenbank überprüfen, ob ein Lehrgangsanbieter ordnungsgemäß registriert ist: https://zfu.de/interessierte/lehrgangsanbieter
Dein QM-Handbuch: Rechtssicher ohne Wenn und Aber
Ein seriöses Qualitätsmanagement-Angebot muss zu 100 % rechtlich wasserdicht sein. Es bringt euch absolut nichts, viel Geld für Zertifikate auszugeben, die im Nachhinein angezweifelt werden. Genau das ist auch mein Anspruch an meine direkte Arbeit für dich. Wenn du dich beim nächsten GKV-Audit entspannt zurücklehnen willst, erstelle ich dir dein individuelles Handbuch: Rechtssicheres QM ohne Wenn und Aber – jetzt anfragen!
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Fragen und Antworten Bereich
Frage: Was genau ist eine On-Demand-Fortbildung für Hebammen?
Antwort: Eine On-Demand-Fortbildung ist ein aufgezeichneter Videokurs (Webinar aus der Retorte), den du dir zeitlich und örtlich völlig flexibel ansehen kannst.
Frage: Bekomme ich für das reine Anschauen von Fortbildungsvideos automatisch Fortbildungspunkte?
Antwort: Nein. Bei asynchronen Kursen ohne Live-Interaktion ist die reine “Anwesenheit” digital nicht überprüfbar. Daher fordern Zertifizierungsstellen zwingend einen Nachweis über die geistige Auseinandersetzung, etwa durch einen Test. Ohne Test gibt es keine offiziellen Punkte.
Frage: Was ist das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)?
Antwort: Das FernUSG ist ein Gesetz, das Teilnehmer von Fernlehrgängen schützt. Es greift in Deutschland zwingend, sobald ein Anbieter ein asynchrones Video mit einer Lernerfolgskontrolle kombiniert.
Frage: Gilt das Fernunterrichtsschutzgesetz auch für mich als freiberufliche Hebamme?
Antwort: Ja, absolut. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in wegweisenden Urteilen (unter anderem 2025 und Februar 2026) unmissverständlich geklärt, dass das FernUSG in vollem Umfang auch im B2B-Bereich und somit für freiberufliche Hebammen gilt.
Frage: Wann genau fällt ein Hebammen-Kurs unter das FernUSG?
Antwort: Ein Bildungsangebot fällt zwingend unter das Gesetz, wenn drei Kriterien erfüllt sind: Es kostet Geld (Entgeltlichkeit), es besteht räumliche Trennung (asynchrone Videos) und der Anbieter überwacht den Lernerfolg (Lernerfolgskontrolle).
Frage: Was ist die ZFU und welche Rolle spielt sie bei Fortbildungen?
Antwort: Die ZFU ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht. Erfüllt ein Kurs die Kriterien des FernUSG, muss der Anbieter den Lehrgang bei der ZFU anmelden, aufwendig prüfen und offiziell zulassen lassen.
Frage: Dürfen Anbieter Kurse mit Test und Punkten ohne ZFU-Zulassung verkaufen?
Antwort: Nein, wenn sie die Kriterien des FernUSG erfüllen und keine offizielle Zulassung der ZFU besitzen, agieren diese Anbieter im illegalen Raum. Das hat gravierende rechtliche Konsequenzen.
Frage: Was passiert mit meinem Vertrag, wenn die ZFU-Zulassung fehlt?
Antwort: Laut § 7 FernUSG sind Verträge über Fernlehrgänge, die ohne die erforderliche ZFU-Zulassung geschlossen werden, von Anfang an rechtlich unwirksam und somit nichtig.
Frage: Sind meine erworbenen Fortbildungspunkte ungültig, wenn der Anbieter illegal handelt?
Antwort: Das ist ein massives Risiko. Da das Vertragsverhältnis illegal ist, stehen die Zertifikate auf wackeligem Boden. Im schlimmsten Fall kann das Gesundheitsamt oder der GKV-Spitzenverband die mühsam erworbenen Punkte rückwirkend aberkennen.
Frage: Wie finde ich heraus, ob mein Kursanbieter eine gültige ZFU-Zulassung hat?
Antwort: Du kannst die Rechtmäßigkeit deiner Fortbildung direkt auf der offiziellen Website der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) überprüfen. Dort gibt es eine Datenbank aller ordnungsgemäß registrierten Lehrgangsanbieter.
Frage: Kann ich mein Geld für den Kurs zurückfordern, wenn der Anbieter keine Zulassung hat?
Antwort: Ja! Da der Kaufvertrag in diesem Fall rechtlich nichtig ist, kannst du dein gesamtes Geld für diesen Kurs zurückfordern. Die Rechtsprechung ist hier gegenüber den Anbietern unbarmherzig.
Frage: Bietest du selbst On-Demand-Videofortbildungen mit Punkten an?
Antwort: Nein, ich verzichte ganz bewusst auf dieses lukrative Geschäft mit bepunkteten Videokonserven, da mir die finanzielle und rechtliche Sicherheit der Hebammen zu wichtig ist.
Frage: Warum lässt du deine eigenen Fortbildungen nicht einfach bei der ZFU zu?
Antwort: Der Prozess der ZFU-Zertifizierung für reine Aufzeichnungen ist extrem aufwendig, bürokratisch und kostet viel Geld. Diese Ressourcen investiere ich lieber in direkte Beratung und rechtssichere Live-Formate.
Frage: Welche Alternativen gibt es zu den asynchronen Videokursen?
Antwort: Wenn du rechtssicher Punkte sammeln möchtest, solltest du auf synchrone Live-Meetings (wie interaktive Zoom-Seminare) oder klassische Präsenzfortbildungen setzen. Hier greift das FernUSG in dieser Form nicht, da keine räumlich-zeitliche Trennung in Kombination mit asynchronem Lernen vorliegt.
Frage: Was bedeutet das für mein QM-Handbuch und anstehende GKV-Audits?
Antwort: Ein seriöses Qualitätsmanagement muss zu 100 % rechtlich wasserdicht sein. Wenn du Zertifikate aus nichtigen Verträgen bei einem Audit einreichst, riskierst du, dass die Nachweise über deine regelmäßige Fortbildung, die durch die HebBO und die Qualitätsvereinbarung nach § 134a SGB V gefordert werden, abgelehnt werden.




