QM-Fortbildung für Hebammen: Deine neue Pflicht ab 01.11.2025 – Alles, was du wissen musst!

QM-Forbildung für Hebammen - Einfach-Hebamme - Qualitätsmanagement

Hallo liebe Hebamme,

bestimmt hast du es schon gehört: Der neue Hebammenhilfe-Vertrag steht in den Startlöchern und bringt einige Veränderungen mit sich. Gerade als freiberufliche Hebamme fragst du dich vielleicht, was das konkret für deinen Arbeitsalltag bedeutet. Eine der wichtigsten und meistdiskutierten Neuerungen ist die verbindliche Pflicht zum Qualitätsmanagement (QM) und der damit verbundene Nachweis einer QM-Fortbildung.

Vielleicht fühlst du dich bei Begriffen wie „Qualitätsvereinbarung“, „Audit“ und „Vertragsverstoß“ etwas unsicher. Aber keine Sorge! Dieser Artikel bringt Licht ins Dunkel. Ich zeige dir Schritt für Schritt, was der Vertrag von dir verlangt, welche Fristen du kennen musst und wie du diese Anforderungen nicht nur erfüllst, sondern sie als Chance für deine Professionalisierung nutzen kannst.

Der Countdown läuft: Warum die QM-Pflicht für dich als freiberufliche Hebamme jetzt wichtig wird

Der neue Hebammenhilfe-Vertrag nach § 134a SGB V tritt am 01. November 2025 in Kraft. Damit wird das Thema Fortbildungspflicht zur Qualitätssicherung, zur unumgänglichen vertraglichen Pflicht für jede Hebamme, die mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchte. Es geht nicht mehr darum, ob du ein QM-System hast, sondern nun auch darum, wie du dein Wissen über das Thema QM nachweist.

Mehr zu anderen allgemeinen Änderungen im Vertrag liest du in meinem großen Überblicksartikel zum „Neuen Hebammenhilfe-Vertrag„.

Die QM-Fortbildungspflicht im Detail: Das steht im Vertrag

Das Herzstück der neuen Regelung ist die Anlage 3 „Qualitätsvereinbarung“ und die dazugehörigen Unteranlagen. Besonders wichtig für dich ist die Anlage 3.3 „Nachweisverfahren“. Hier wird es ganz konkret. Dort wird auch die neue QM-Fortbildung für Hebammen Pflicht beschrieben .

Der entscheidende Nachweis: Wie du den Beginn deines QM-Systems belegst

Der Vertrag verlangt von dir, dass du innerhalb von sechs Monaten nach deinem Vertragsbeitritt den „Beginn der Einführung eines individuellen Qualitätsmanagements“ nachweist. Du musst also aktiv werden! Dafür gibt dir der Vertrag fünf verschiedene Möglichkeiten an die Hand:

Nachweis aus Studium/Ausbildung

Du kannst belegen, dass QM-Inhalte bereits Teil deiner Ausbildung oder deines Studiums waren

Die 6-FoBi-Stunden QM-Fortbildung

Du nimmst an einer QM-Schulung von mindestens sechs Fortbildungsstunden teil und lässt dir das bescheinigen. Dies ist für die meisten Hebammen der direkteste und einfachste Weg.

Bescheinigung einer Einrichtung:

Wenn du in einem Geburtshaus oder einer anderen von Hebammen geleiteten Einrichtung tätig bist, die bereits ein anerkanntes QM-System hat, kannst du dir dies bescheinigen lassen.

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Bestehendes QM-System

Du hast bereits ein eigenes QM-System und bist Mitglied im DHV? Dann kannst du dir bis zum 01.11.2025 im Olga-Fortbildungsbereich eine Bescheinigung herunterladen.

Vertrag mit einem Auditor

Du schließt einen Vertrag mit einer Person ab, die eine akkreditierte Zertifizierung nach ISO 19011 besitzt, um dein QM-System einzuführen.

Deine QM-Roadmap: Diese Fristen musst du unbedingt kennen

QM-Fortbildung für Hebammen - Neuer Hebammenhilfevertrag - Fortbildungspflicht

Wichtig: Falls du deine freiberufliche Tätigkeit für mehr als drei Monate unterbrichst, werden diese Fristen gehemmt, solange die Unterbrechung nicht länger als 36 Monate dauert

Was passiert, wenn du die QM-Anforderungen ignorierst?

Das muss man leider so deutlich sagen: Die QM-Pflicht ist kein „Kann“, sondern ein „Muss“. Die Nichterfüllung der wesentlichen Qualitätsanforderungen, wozu auch die Fortbildung und das QM-Handbuch zählen, gilt als schwerwiegender Vertragsverstoß.

Die Konsequenzen können empfindlich sein und sind in § 13 des Vertrages geregelt:

  • Stellungnahme und Abhilfe: Zunächst wirst du aufgefordert, dich zu äußern und die Mängel zu beheben.
  • Vertragsmaßnahmenverfahren: Bleibt das ohne Erfolg, kann ein offizielles Verfahren eingeleitet werden.
  • Vertragsstrafe: Es kann eine Vertragsstrafe von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
  • Vertragsausschluss: Im schlimmsten Fall kann dein Beitritt zum Vertrag widerrufen werden, was bedeutet, dass du nicht mehr mit den gesetzlichen Kassen abrechnen kannst.

Lass es gar nicht erst so weit kommen. Mit der richtigen Planung sind die Anforderungen gut zu bewältigen.

Deine Checkliste zur Erfüllung der QM-Fortbildungspflicht

Schritt 1: Wähle deinen Nachweis

Schau dir die fünf Optionen von oben noch einmal an. Für die meisten freiberuflichen Hebammen sind die Optionen 2 (6h-Schulung) und 5 (Vertrag mit Auditor) die relevantesten. Die Schulung ist der Standardweg, der für alle passt.

Sonderhinweis für DHV-Mitglieder: Du kannst sicher die Fortbildungsplattform des DHV nutzen. Aber Achtung: Eine reine Teilnahmebescheinigung ohne ein dahinterliegendes, gelebtes QM-System ist nicht ausreichend. Du brauchst zwingend ein QM-Handbuch, das deine individuellen Prozesse beschreibt.

Schritt 2: Erstelle (oder lass erstellen) dein QM-Handbuch

Das QM-Handbuch ist das Herzstück deines Qualitätsmanagements. Hier dokumentierst du alles, was deine Arbeit ausmacht – von der Erreichbarkeit über Hygienemaßnahmen bis zum Notfallmanagement. Die genauen Inhalte findest du in Anlage 3.2 des Vertrags.

Das Erstellen kostet Zeit, die du im Alltag oft nicht hast. Wenn du dir diesen Stress sparen willst, ist mein Service „QM-Handbuch Exklusiv“ die perfekte Abkürzung für dich.

Schritt 3: Plane deine Audits

Einmal erstellt, musst du dein QM-System jährlich mit einem internen Audit (einer Selbstbewertung) überprüfen. Wenn du Geburten im häuslichen Umfeld anbietest, kommt alle drei Jahre ein externes Audit hinzu. Wenn du im laufenden QM-Betrieb unsicher bist, such dir eine QM-Fortbildung für Hebammen heraus.

Deine Abkürzung: Wie ich dich konkret als freiberufliche Hebamme unterstützen kann

Ich habe mich als Unternehmensberater darauf spezialisiert, freiberufliche Hebammen wie dich fit für die Zukunft zu machen. Deshalb habe ich passgenaue Lösungen für die neuen QM-Anforderungen entwickelt, um dem neuen Hebammenhilfevertrag entgegenzuwirken. QM-Fortbildung für Hebammen ist ja schon seit Beginn von Einfach-Hebamme ein Thema bei uns.

NEU: Die 6-Stunden QM-Fortbildung (ab 11/2025)

Um dir den Einstieg so einfach wie möglich zu machen, werde ich ab dem 01.11.2025 eine vertragskonforme 6 Unterrichtseinheiten lange QM-Fortbildung für Hebammen anbieten. Damit erfüllst du die erste Anforderung aus dem Vertrag schnell und unkompliziert.

Preis für Kundinnen: Wenn du dein QM-Handbuch bei mir erstellen lässt oder bereits erstellen lassen hast, erhältst du die Fortbildung für nur 70, 60 oder 50 € (je nachdem, was für ein Leistungspaket du vorher gebucht hattest).

Regulärer Preis: Für alle anderen Hebammen kostet die Fortbildung 100 €. Falls du dann Kundin bei uns wirst, bekommst du entsprechend 50, 40 oder 30 € Rabatt auf das entsprechende Leistungspaket.

Genauere Details siehst du auf dieser Seite: https://hebammen-qm-handbuch.de/hebammen-qm-fortbildung/

Das "Einfach Hebammen QM-Handbuch Exklusiv"

Mein bewährtes Sorglos-Paket: Ich erstelle dein komplett individualisiertes QM-Handbuch für dich. Du sparst Dutzende Stunden Arbeit und kannst sicher sein, dass alle vertraglichen Anforderungen erfüllt sind. Schau dir auch mein Kunden-Treue-Programm für weitere Vorteile an!

Auch die Weiterführung mit Updates, so dass du nur noch einen Berührungspunkt alle 3 Monate mit deinem QM-Handbuch hast, bieten wir (vollkommen) optional an: 

QM-Handbuch Update Service

Die Auditor-Option (in Planung)

Als Alternative zur Schulung ziehe ich in Betracht, als zertifizierter Auditor Verträge zur Einführung und Bestätigung deines QM-Systems anzubieten. Dies wäre eine hochindividuelle Lösung, die jedoch mit höheren Kosten verbunden ist. Bei Interesse sprich mich gerne an.

Du als freiberufliche Hebamme könntest dann zumindest 6 Stunden QM-Pflicht-Schulung entgehen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Hebammen-QM-Fortbildungspflicht

Gilt die QM-Pflicht auch für mich als Beleghebamme?

Ja, grundsätzlich schon. Wenn du jedoch ausschließlich als Beleghebamme in einer Klinik arbeitest, bist du in der Regel über das QM-System der Klinik erfasst und musst keinen eigenen, zusätzlichen Nachweis erbringen. Sobald du aber auch nur eine weitere freiberufliche Leistung (z. B. Wochenbettbetreuung) anbietest, greifen die vollen Anforderungen für dich.

Ich arbeite nur sehr wenig in Teilzeit. Muss ich das trotzdem alles machen?

Ja. Der Vertrag macht keinen Unterschied bezüglich des Tätigkeitsumfangs. Solange du als freiberufliche Hebamme dem Vertrag beitrittst, um mit den Kassen abzurechnen, gelten die QM-Anforderungen in vollem Umfang.

Wo finde ich den Originalvertrag zum Nachlesen?

Du findest alle offiziellen Dokumente und Anlagen direkt auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes. Auch die Hebammenverbände wie der Deutsche Hebammenverband e. V. stellen Informationen bereit.

Ich muss Geburtsstatistiken an QUAG e.V. melden. Gehört das auch zum QM?

Ja, absolut. Die externe Qualitätssicherung für die außerklinische Geburtshilfe ist ein fester Bestandteil der im Vertrag geforderten Ergebnisqualität. Du bist verpflichtet, die Daten deiner außerklinischen Geburten jährlich an QUAG e.V. zu übermitteln und erhältst dafür deine persönliche „Einzelstatistik Hebamme“. Diese Statistik ist auch Teil der Unterlagen, die beim externen Audit geprüft werden

Ich arbeite nur als zweite Hebamme bei außerklinischen Geburten. Was gilt für mich?

Hier gibt es eine klare und erfreuliche Regelung im Vertrag. Solange du ausschließlich als zweite Hebamme tätig bist, musst du dich mit dem QM-System der erstverantwortlichen Hebamme vertraut machen und dessen Anwendung schriftlich bestätigen. Ein eigenes externes Audit ist für dich dann nicht verpflichtend. Sobald du aber selbst eine Geburt in Erstverantwortung leitest, benötigst du dein eigenes, vollumfängliches QM-System inklusive aller Nachweise.

Ich arbeite in einer Praxisgemeinschaft. Braucht jede von uns ein eigenes QM-Handbuch?

Ja. Eine Praxisgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mehreren selbstständigen Freiberuflerinnen. Jede Hebamme, die dem Hebammenhilfevertrag beitritt und eigenständig abrechnet, ist eine eigene Vertragspartnerin der Kassen und somit für ihr eigenes QM-System verantwortlich. Auch wenn ihr euch Räume teilt, bleibt die QM-Pflicht individuell. Der Vertrag sieht sogar vor, dass für gemeinsam abrechnende Hebammen gesonderte Institutionskennzeichen (IK) zu führen sind, was die individuelle Verantwortung unterstreicht.

Meine letzte QM-Fortbildung ist schon ein paar Jahre her. Wird diese anerkannt?

Das ist eine Grauzone. Die neue 6-Stunden-Fortbildungspflicht ist speziell an die Einführung des QM-Systems nach den Regeln des neuen Vertrags gekoppelt. Eine ältere Fortbildung müsste nachweislich die Inhalte abdecken, die jetzt gefordert werden (z.B. Orientierung an DIN EN ISO 9001). Der sicherste und einfachste Weg, die Anforderung zu erfüllen, ist die Teilnahme an einer aktuellen Schulung, die explizit auf den neuen Vertrag zugeschnitten ist.

Ich buche ein QM-Handbuch bei euch - muss ich trotzdem mich fortbilden?

Ja. Zu unserer Dienstleistung, der Erstellung eines individuellen QM-Handbuchs für Hebammen gehört auch eine Produkt-Schulung. Bislang haben wir beabsichtigt, darauf verzichtet, Fortbildungspunkte zu vergeben. Das hat mehrere Gründe.

Bis zum 01.11.2025 hast du die Möglichkeit beim DHV dir eine Bescheinigung herunterzuladen, dass du dich mit dem Thema QM auseinandergesetzt hast.

Wir bieten auch eine QM-Fortbildung für Hebammen an. Sie findet an 3 Abenden á 90 Minuten statt, damit du die 6-Pflicht-Fortbildungseinheiten sammeln kannst.

https://hebammen-qm-handbuch.de/hebammen-qm-fortbildung/

Fazit: Nutze die QM-Pflicht als Chance für deine Professionalisierung

Die neue QM-Fortbildungspflicht und die damit verbundenen Anforderungen mögen auf den ersten Blick wie eine weitere bürokratische Hürde wirken. Aber sie sind auch eine große Chance.

Ein gelebtes Qualitätsmanagement gibt dir Sicherheit in deinem Handeln, optimiert deine Abläufe und stärkt deine Position als professionelle und unverzichtbare Expertin im Gesundheitswesen. Es ist ein klares Bekenntnis zur Qualität deiner wertvollen Arbeit.

Sieh es als Investition in dich und deine Zukunft als freiberufliche Hebamme.

Bist du unsicher, wie du starten sollst, oder möchtest du dir den ganzen Aufwand sparen? Dann melde dich bei mir. In einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch finden wir gemeinsam die beste Lösung für dich.

Andre Teetzen – Experte für freiberufliche Hebammenarbeit, Qualitätsmanagement und alles rund um deine Freiberuflichkeit

19 Juni, 2025

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